Verordnungen
HAUSORDNUNG RZEPNIGAJ
1. Allgemeine Bestimmungen
- Die vorliegenden Hausordnung regelt die Regeln für den Aufenthalt auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj”.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags, der zum Zeitpunkt der Unterbringung sowie durch konkludente (d. h. stillschweigende) Handlungen zustande kommt, insbesondere durch die Vornahme einer Buchung und/oder die Leistung einer Anzahlung oder der gesamten Bezahlung für den Aufenthalt. Mit der Vornahme der oben genannten Handlungen bestätigt jeder Gast, dass er die Hausordnung zur Kenntnis genommen hat, diese akzeptiert und den darin enthaltenen Bedingungen zustimmt.
- Die Einrichtung wird von der Firma Sandhill Sp. z o. o. mit Sitz in Wojaszówka (38-471), Wojaszówka 12, eingetragen im Unternehmerregister unter der KRS-Nummer: 0001047720, NIP: 6848678016, REGON: 525873032, Stammkapital: 5.000,00 PLN, vertreten durch: Paweł Modliszewski – Vorstandsvorsitzender.
- Begriffsbestimmungen:
- Der Komplex „RzepniGaj” (im Folgenden in dieser Hausordnung als „Komplex” bezeichnet) – die gesamte Infrastruktur auf dem Grundstück Nr. 249/1 im Dorf Rzepnik, insbesondere Wohngebäude, Badewannen, Sauna sowie die technische Infrastruktur
- Haus – ein oder mehrere Wohngebäude, die zum Komplex „RzepniGaj” gehören.
- Vermieter – die Gesellschaft Sandhill Sp. z o. o. mit Sitz in Wojaszówka (38-471), Wojaszówka 12, eingetragen im Unternehmerregister unter der KRS-Nummer: 0001047720, Steuernummer (NIP): 6848678016, REGON-Nummer: 525873032, Stammkapital: 5.000,00 PLN, vertreten durch: Paweł Modliszewski – Vorstandsvorsitzender.
- Mieter/Gast – die Person, die den Mietvertrag abschließt, untergebracht ist und das Haus sowie den Komplex „RzepniGaj” nutzt.
- Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj” aufhalten.
- Die Hausordnung kann in den Ferienhäusern oder auf der Website eingesehen werden rzepnigaj.pl.
- Der für Gäste vorgesehene Parkplatz auf dem Gelände der Anlage ist kostenlos und unbewacht. Auf dem Gelände der Anlage stehen 10 Parkplätze zur Verfügung. Das Parken ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
- Das Gelände des Komplexes „RzepniGaj” darf ohne Zustimmung der Eigentümer nicht für kommerzielle oder Werbezwecke genutzt werden. Derartige Aktivitäten werden in einem gesonderten Vertrag zu den darin festgelegten Bedingungen und Regeln geregelt.
2. Buchung und Zahlungen
- Die Buchung muss über das auf der Website bereitgestellte Buchungssystem vorgenommen werden rzepnigaj.pl. Voraussetzung für die Buchung der Ferienhäuser ist die Leistung einer Anzahlung in Höhe von 30% des im Buchungssystem angegebenen Gesamtmietpreises oder die Zahlung von 100% des Buchungsbetrags. Die Buchung gilt als bestätigt, sobald die Zahlung über das Zahlungsportal „imoje”, dessen Betreiber die ING Bank Śląski S.A. ist, verbucht wurde. Wird die Anzahlung vom Gast nicht geleistet, gilt dies als Stornierung der vorgenommenen Buchung, wodurch kein Vertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande kommt.
- Der Gast ist berechtigt, mindestens 45 Tage vor Beginn der ersten Übernachtung des geplanten Aufenthalts vom Vertrag zurückzutreten (die bestätigte Buchung zu stornieren). In diesem Fall erstattet die Anlage dem Gast die geleistete Anzahlung; eine Änderung des Buchungszeitraums ist möglich (je nach Verfügbarkeit des Komplexes). Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich (an die in § 1 Abs. 3 der Geschäftsbedingungen angegebene Zustelladresse des Komplexes) oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen: kontakt@rzepnigaj.pl.
- Für den Fall, dass der Gast:
- vom Vertrag weniger als 45 Tage vor Beginn der ersten Nacht des geplanten Aufenthalts zurücktritt oder
- nicht am geplanten Anreisetag im Komplex erscheint,
In diesem Fall wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und die Buchung wird storniert.
- Der verbleibende Teil des Aufenthaltsbetrags, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, ist im Voraus zu entrichten – spätestens am Anreisetag in bar oder per Überweisung auf das Konto bis spätestens 3 Werktage vor der Anreise.
- Die für den Kontakt mit dem Gast zuständige Person ist verpflichtet, den zu zahlenden Betrag um die Höhe der zuvor geleisteten Anzahlung zu mindern. Um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie, eine Kopie der geleisteten Zahlung aufzubewahren und vorzulegen.
- Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die nicht in Anspruch genommenen Aufenthaltstage.
- Der Mieter ist verpflichtet, am Anreisetag einen Ausweis zur Identitätsfeststellung vorzulegen und die übrigen Gäste anzugeben.
- Sollte der Gast seinen Aufenthalt über den in der Buchung angegebenen Zeitraum hinaus verlängern wollen, sollte er dies dem Vermieter bis spätestens 20:00 Uhr am Tag vor Ablauf der Mietdauer des Hauses mitteilen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist je nach Verfügbarkeit möglich.
- Mit der Buchung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten in die Datenbank des Vermieters aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich dazu verwendet, den gesamten Buchungsvorgang abzuwickeln.
- Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Sandhill Sp. z o. o. mit Sitz in 38-471 Wojaszówka
- Die detaillierten Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Website www.rzepnigaj.pl unter der Rubrik „Datenschutzerklärung”.
- Gemäß § 38 Nr. 12 des Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte hat der Gast kein Recht, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag gemäß diesem Absatz zurückzutreten (mit Ausnahme des in Absatz 2 oben genannten Falls).
3. Aufenthalt und Unterkunft
- Auf dem Gelände des Komplexes gilt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eine Nachtruhe.
- In der Unterkunft dürfen sich höchstens so viele Personen aufhalten, wie bei der Buchung angegeben wurden. Der Aufenthalt von nicht angemeldeten Personen, die die maximale Personenzahl überschreiten, ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Verhängung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 PLN pro zusätzlicher Person und pro Übernachtung und kann einen Grund für die sofortige Kündigung des Mietvertrags ohne Rückerstattung der Miete für den verbleibenden Zeitraum darstellen.
- Der Ein- und Auscheck erfolgt auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj” in Anwesenheit des Vermieters, einer von ihm bevollmächtigten Person oder im Rahmen eines Selbst-Check-ins.
- Der Hotelaufenthalt beginnt am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr. Individuelle An- und Abreisezeiten sind möglich – diese sind mit dem Vermieter abzustimmen.
- Die Vermietung bezieht sich jeweils auf das gesamte Haus auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj” für maximal 10 Personen. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage an Wochenenden und Feiertagen bzw. 1 Tag unter der Woche.
- Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter die voraussichtliche Ankunftszeit am Ferienhaus spätestens 2 Stunden vor der Ankunft mitzuteilen.
- Ein Verbleib auf dem Gelände der Unterkunft oder das Zurücklassen von persönlichen Gegenständen nach 11:00 Uhr am Abreisetag ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter gilt als Verlängerung des Aufenthalts, und der Vermieter ist berechtigt, eine Gebühr für eine weitere Übernachtung gemäß der geltenden Preisliste zu berechnen.
- Gegenstände, die von den Gästen nach Beendigung ihres Aufenthalts auf dem Gelände der Unterkunft zurückgelassen werden, werden vom Vermieter nicht aufbewahrt.
- Der zwischen dem Vermieter des Komplexes „RzepniGaj” und dem Gast geschlossene Vertrag umfasst ausschließlich die Vermietung des Hauses und der dazugehörigen Freizeiteinrichtungen. Er umfasst weder die Anreise noch die Verpflegung noch die Gestaltung des Aufenthalts.
- Lagerfeuer und Grillen sind nur an den vom Vermieter dafür vorgesehenen Stellen gestattet.
- In den Wohnräumen sowie in anderen Gebäuden auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj” gilt ein absolutes Rauchverbot für Tabakwaren. Die Ferienhäuser sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Sollten die Rauchmelder ausgelöst werden und die Feuerwehr ausrücken, werden dem Gast die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Verstößen gegen die Punkte 10 und 11 dieses Absatzes kann dem Gast eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von bis zu 2000 PLN auferlegt werden.
- Das Rauchen außerhalb des Hauses ist erlaubt, allerdings müssen Zigarettenkippen in die dafür vorgesehenen Behälter auf dem Gelände des Komplexes „RzepniGaj” entsorgt werden.
- Im Haus darf man nicht mit schlammigen und nassen Schuhen herumlaufen. Bitte ziehen Sie im Haus Wechselschuhe an.
- In den Ferienhäusern gilt die Mülltrennung.
- Die Nutzung von Küchenzubehör und Textilien auf der an das Haus angrenzenden Terrasse ist gestattet.
- Aus Sicherheitsgründen sollte jeder Gast, der das Haus verlässt, das Licht ausschalten, die Wasserhähne zudrehen sowie Fenster und Türen schließen (durch Verriegeln).
- Der Gast erhält einen einmaligen Code/Schlüssel für die Tür, mit dem er Zugang zum Haus erhält. Der Türcode wird 12 Stunden vor dem Anreisedatum per SMS an die bei der Buchung angegebene Telefonnummer gesendet. Der Check-in der Gäste in den Ferienhäusern erfolgt ohne Beteiligung des Personals der Anlage.
- Das Zurücklassen persönlicher Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen des Komplexes „RzepniGaj” erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung.
- Das Personal der Unterkunft ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Gastes das gemietete Haus zu betreten, geschweige denn dessen persönliche Gegenstände zu bewegen. Das Recht, das gemietete Haus zu betreten, bleibt ausschließlich in Fällen vorbehalten, in denen Gefahren für die Sicherheit der Gäste festgestellt werden oder die Gäste sich nicht an die Hausordnung halten.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Haus entsprechend seinen Eigenschaften und seinem Verwendungszweck zu nutzen.
- Im Komplex befinden sich an gut sichtbaren Stellen Feuerlöscher, die im Brandfall zu verwenden sind; außerdem ist der Vermieter unverzüglich über den Vorfall zu informieren. Der ungerechtfertigte Einsatz eines Feuerlöschers ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 500 PLN für die Reinigung und einen neuen Feuerlöscher verbunden.
- Aufgrund der Brandschutzvorschriften im Haus ist Folgendes verboten:
- Geräte oder Apparate zu verwenden, die mit Strom oder Gas betrieben werden, nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und eine Brandgefahr darstellen können, z. B. elektrische Heizgeräte, Heizkörper, Gasbrenner;
- das Mitbringen von brennbaren Stoffen, Sprengstoffen, Feuerwerkskörpern sowie Stoffen mit unangenehmem Geruch;
- das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Benutzen eines Grills außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs.
- Im Wald gilt ein absolutes Verbot von offenem Feuer.
- Sollten technische Störungen auftreten, wird der Gast gebeten, diese dem Vermieter so schnell wie möglich telefonisch zu melden, damit dieser entsprechend reagieren und weitere Maßnahmen ergreifen kann.
- Der Gast ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters des Komplexes „RzepniGaj” Reparaturen durchzuführen oder irgendwelche Investitionen oder Änderungen am Haus und auf dem dazugehörigen Grundstück vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Investitionen zu informieren.
- Festgestellte Schäden und Beschädigungen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Vermieter behält sich vor, sogenannte versteckte Schäden festzustellen. Erhebt der Gast innerhalb von 3 Stunden nach dem Einchecken keine Einwände bezüglich solcher Schäden, so gilt dies als Bestätigung, dass der Gast keine Einwände gegen den gesamten Komplex hat und dass sich alle Geräte und Möbel in einer der Ausstattungsliste entsprechenden Anzahl und in gutem Zustand befinden.
- Der vom Eigentümer festgelegte Mietpreis beinhaltet keine Versicherungskosten. Die Nutzung der Unterkunft und der Einrichtungen im gesamten Komplex erfolgt auf eigenes Risiko der Gäste. Für erlittene Verletzungen, Schäden und Sachbeschädigungen (Schäden an Gesundheit und Eigentum Dritter) sowie für den Diebstahl von Gepäck während des gesamten Aufenthalts übernimmt der Eigentümer keine Haftung.
- Wird der Aufenthalt vor dem geplanten Ende abgebrochen, erstattet der Vermieter die für den verbleibenden Teil des Aufenthalts geleistete Zahlung nicht zurück.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, das bei der Buchung ausgewählte Ferienhaus im Falle unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere aus technischen Gründen, zu ändern.
- Gäste mit Elektroautos können ihr Fahrzeug auf dem Gelände von RzepniGaj über einen Anschluss des Vermieters aufladen, sofern sie den Vermieter zuvor darüber informiert haben und dieser seine Zustimmung erteilt hat. Der Vermieter kann eine zusätzliche Gebühr für den Anschluss des Elektrofahrzeugs zum Aufladen erheben.
- Wird der Vermieter nicht über die Notwendigkeit des Aufladens des Elektrofahrzeugs informiert und wird dieses ohne Zustimmung des Vermieters (über die Ladestation in RzepniGaj) aufgeladen, wird dem Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 PLN in Rechnung gestellt.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe geltend zu machen.
4. Haftung der Gäste
- Die Gäste sind verpflichtet, bei ihrer Ankunft, jedoch vor dem Einzug, das Haus zu überprüfen, d. h. den Zustand der Ausstattung zu kontrollieren, u. a. der Möbel, Fenster, der Duschkabine und der übrigen im Haus befindlichen Einrichtungsgegenstände.
- Der Gast trägt die volle finanzielle Haftung für Schäden jeglicher Art sowie für die Zerstörung von Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden seinerseits entstanden sind.
- Für die Sicherheit der Kinder auf dem Gelände sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwortlich.
- Eventuelle Schäden werden bis zu 7 Tage nach der Abreise auf der Grundlage einer vom Vermieter anhand der Marktpreise erstellten Kostenaufstellung abgerechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Gästen eine Rechnung auszustellen, die die gesamten Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Eigentums abdeckt.
- Der Gast darf das Haus nicht an Dritte übertragen, weitergeben oder untervermieten. Das Haus darf nicht von mehr Personen und an mehr Tagen bewohnt oder genutzt werden, als bei der Buchung und der Leistung der Anzahlung angegeben wurden.
- Die Gäste haften finanziell für Schäden, die während ihres Aufenthalts durch ihr Verschulden im Haus entstanden sind, und erklären sich damit einverstanden, dass alle Reparaturen von Schäden, das Ersetzen fehlender Ausstattungsgegenstände oder die Behebung von Mängeln auf ihre Kosten durchgeführt werden oder dass sie spätestens am Tag der Abreise eine Entschädigung in Höhe des vollen Wertes der entstandenen Schäden in bar an den Vermieter oder die für die Schlüssel zuständige Person zahlen. Der Vermieter des beschädigten Eigentums entscheidet über die Art und Weise der Schadensbehebung.
- Die Erziehungsberechtigten haften finanziell für alle Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die durch das Verhalten der Kinder verursacht werden.
- Der Gast ist verpflichtet, das Ferienhaus in dem Zustand zu belassen, in dem er es vorgefunden hat, und es in diesem Zustand zurückzugeben. Dies umfasst insbesondere, das Geschirr und die Küchengeräte gespült zu hinterlassen, den Kühlschrank von Lebensmitteln und anderen Produkten zu leeren sowie die Umgebung des Ferienhauses in einem unveränderten Zustand zu belassen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann dazu führen, dass der Vermieter eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,00 PLN berechnet.
5. Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Unterbrechungen bei der Versorgung mit Dienstleistungen, die von externen Anbietern erbracht werden (z. B. Wasser, Strom, Gas).
- Der Vermieter haftet nicht für Störungen oder unvorhersehbare Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat.
- Der Eigentümer haftet nicht für Schäden an oder den Diebstahl von Fahrzeugen, die den Gästen gehören.
- Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei grober Störung der Ruhe durch die Gäste kann der Vermieter verlangen, dass das Haus unverzüglich verlassen wird.
- Der Vermieter haftet weder finanziell noch rechtlich für Gegenstände der Gäste, die im Ferienhaus oder auf dem Gelände zurückgelassen wurden, und übernimmt ebenfalls keine finanzielle oder rechtliche Haftung für Schäden an oder den Diebstahl von Fahrzeugen, die auf dem Parkplatz abgestellt wurden (unbewachter Parkplatz). Die Pflicht, die eigenen Gegenstände vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen, obliegt deren Eigentümer.
- Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Unfällen, Verletzungen oder sonstigen Schäden, die durch unverantwortliches oder gegen die Hausordnung verstoßendes Verhalten der Gäste verursacht werden.
6. Nutzungsordnung für den Whirlpool
- Das Whirlpool-Becken ist ein fester Bestandteil der Anlage RzepniGaj (im Folgenden „Anlage” genannt) – für dessen Nutzung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Hausordnung der Anlage sowie die vorliegenden Nutzungsbedingungen.
- Das Schwimmbecken steht ausschließlich den Gästen der Anlage RzepniGaj zur Verfügung.
- Vor der Nutzung des Bades sind die Nutzer verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Nutzungsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
- Bevor Sie ein Bad in der Wanne nehmen, sollten Sie Ihren gesamten Körper unter der Dusche mit Seife und warmem Wasser waschen.
- Das Bad darf ausschließlich von gesunden Personen oder von Personen genutzt werden, deren Beschwerden keine Kontraindikationen darstellen.
- Für die gesundheitlichen Folgen der Nutzung der Badewanne haftet der Nutzer persönlich und auf eigenes Risiko.
- Die Nutzung des Planschbeckens durch die Gäste wird weder von Rettungsschwimmern noch von der Anlage beaufsichtigt.
- Kinder unter 13 Jahren dürfen sich im Whirlpool ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen und auf deren Verantwortung aufhalten.
- Das Becken darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die Badehosen und/oder Badeanzüge tragen.
- Personen, die die Badewanne zerstören oder beschädigen, haften für die entstandenen Schäden. Der Person, die die Badewanne beschädigt, wird ein Betrag in Höhe von 1.500 PLN in Rechnung gestellt.
- Wer das Schwimmbecken absichtlich oder unabsichtlich verschmutzt hat, muss die Kosten für den Wasserwechsel tragen (mindestens 150 Złoty). Bei Kindern haftet der Erziehungsberechtigte.
- Gäste, bei denen die folgenden Kontraindikationen vorliegen, dürfen den Whirlpool nicht nutzen:
- Funktionsstörungen des Kreislaufsystems,
- Funktionsstörungen des Atmungssystems,
- neurologische und gastrische Funktionsstörungen,
- Schwangerschaft (nur nach Rücksprache mit einem Arzt),
- Infektionskrankheiten,
- äußerlich sichtbare Hauterkrankungen, Verbände,
- Bluthochdruck,
- Diabetes,
- Allergie, Chlorallergie,
- Entzündungen der Harnwege,
- Pilzinfektion,
- Epilepsie,
- Krampfadern,
- chronische Erkrankungen,
- Erkrankungen der Geschlechtsorgane.
- Es ist verboten:
- das Bad unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zu nutzen,
- das Bad mit mehr als 6 Personen zu nutzen,
- das Einbringen von Gegenständen oder chemischen Substanzen in die Badewanne, z. B. Shampoos, Seife, Öle, Badesalz usw.,
- die Wanne zu benutzen und gleichzeitig Lebensmittel zu verzehren,
- das Eintauchen von Kopf und Gesicht,
- unangemessenes Verhalten oder Verhalten, das gesellschaftlich als unanständig oder beleidigend angesehen wird,
- das Betreten der Badewanne mit Schuhen,
- ins Whirlpool springen,
- das Ausgießen des Wassers aus der Wanne,
- das Betreten des Whirlpools trotz eines Verbots oder während der Zeit, in der der Whirlpool für Gäste gesperrt ist,
- das Einführen von Tieren in die Wanne,
- das Mitbringen von Glas, Glasgeschirr, scharfen Gegenständen und allen anderen Gegenständen in die Badewanne,
- eine Situation herbeizuführen, die die eigene Sicherheit und die Sicherheit der Personen gefährdet, die die Badewanne benutzen, oder die zu einem Unfall führen könnte.
- Gebrauchsanweisung für die Badewanne:
- Das Betreten und Verlassen des Beckens ist nur unter Einhaltung besonderer Vorsicht gestattet,
- Vorrang hat die Person, die aus der Badewanne steigt,
- In der Badewanne dürfen sich gleichzeitig nicht mehr als 6 Personen aufhalten,
- Es wird empfohlen, sich maximal 30 Minuten im Bad zu aufhalten,
- Das Baden in der Wanne erfolgt ausschließlich in sitzender Position,
ACHTUNG! Eine längere Nutzung des Whirlpools in Verbindung mit einem Saunagang kann zu einer Überhitzung des Körpers führen. Zu den Symptomen zählen: Krämpfe, plötzlicher Blutdruckabfall, Schwindel, Ohnmacht.
- Nach jedem Verlassen der Badewanne wird empfohlen, die Filterpumpe für mindestens 2 Stunden laufen zu lassen.
- Gebrauchsanweisung für den Waschzuber-Ofen:
- Der Ofen sollte ausschließlich mit trockenem Holz befeuert werden,
- Man sollte den Ofen nicht zu stark anheizen,
- Die nächsten Holzscheite sollten erst nach dem vollständigen Verbrennen der vorherigen nachgelegt werden,
- Die Ofentür sollte immer geschlossen sein,
- Beim Heizen im Ofen ist besondere Vorsicht geboten. Der Ofen ist heiß.
- Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Verbrennungen.
8. Regeln für den Aufenthalt von Tieren
- Haustiere sind im Komplex „RzepniGaj” willkommen (nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter).
- Haustiere brauchen ihre eigenen Schlafplätze.
- Der Aufenthalt mit einem Hund ist nur mit einem gültigen Impfpass möglich. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.
- Die Anwesenheit von Tieren darf die Erholung anderer nicht beeinträchtigen.
- Haustiere dürfen nicht auf dem Sofa und auf den Betten schlafen.
- Die Tiere dürfen die Anwohner nicht gefährden oder stören.
- Hunde müssen auf dem Gelände der Anlage vollständig unter der Kontrolle ihres Besitzers stehen.
- Das Tier darf nicht allein im Haus bleiben.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden und unter der Aufsicht ihres Besitzers oder einer befugten Person stehen.
- Das Mitführen von als gefährlich eingestuften Hunderassen sowie von Mischlingen dieser Rassen (d. h. Pitbull, Rottweiler, Kaukasischer Schäferhund, Tosa Inu, Argentinischer Dog, Presa Canario, Amerikanische Bulldogge, Anatolischer Schäferhund, Moskauer Wachhund, Fila Brasileiro, Akbash-Hund (Akbash)) ist strengstens verboten. Der Hundehalter trägt die Kosten für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Der Hundehalter behält sich das Recht vor, die Zustimmung zum Aufenthalt des Tieres zu verweigern.
9. Reklamationen
- Die Gäste haben das Recht, beim Vermieter persönlich, telefonisch oder schriftlich eine Beschwerde einzureichen.
- Reklamationen können sich auf die Dauer des Aufenthalts und die Höhe der Gebühr auswirken.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation darauf zu antworten.
- Für Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Gast gilt polnisches Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt; sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht.